TRANSPORTVORSCHRIFTEN

RABATTE   RÜCKZAHLUNG FÜR NICHT VERWENDETE TICKETS   GEPÄCKBEFÖRDERUNGSVORSCHRIFTEN

1. DEFINITION

1.1. Die Regeln sind die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen für die regelmäßige Personenbeförderung mit Bussen auf der internationalen Strecke Ukraine-Deutschland.
1.2. Beförderer – der auf dem Ticket angegebene Beförderer, d. h.:
1.2.1. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Way Grand Transport and Tourist Company" mit der Adresse: 03115, Kiew, Lwiwskastr. 23, 4 Stock, Büro 403, eingetragen im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen, natürlichen Personen-Unternehmer und Organisationen (EDR ) unter der Nummer (EDRPOU): 43836380, oder
1.2.2. Im Ticket angegebener Agent.
1.3. Passagier - eine Person, die die Dienste des Beförderers auf der Grundlage eines gültigen Tickets in Anspruch nimmt.
1.4. Eine Fahrkarte ist ein persönliches Dokument, das zur Fahrt auf einer bestimmten Strecke, innerhalb eines bestimmten Zeitraums und zu einem bestimmten Preis berechtigt.
1.5. Agenten sind Unternehmen, die Tickets für die Fluggesellschaft über Websites und an einigen Busbahnhöfen in der Ukraine und in Deutschland verkaufen.
1.6. Checkpoint - Kontrollpunkt am Grenzübergang (Zollamt, Grenzkontrolle).


2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

2.1. Der Beförderungsvertrag kommt durch den Kauf einer Fahrkarte vor Reiseantritt zustande.
2.2. Vor dem Kauf eines Tickets muss sich der Passagier mit den Regeln vertraut machen. Der Kauf eines Tickets ist gleichbedeutend mit dem Lesen und Akzeptieren der Bestimmungen der Regeln.
2.3. Alle Fahrzeuge des Beförderers sind international versichert.

3. FAHRKARTEN

3.1. Das Ticket kann auf der Website des Beförderers www.wgrand.com.ua, in den Kundendienstbüros, beim Agenten gekauft werden, und das Ticket kann auch unmittelbar vor der Abfahrt beim Busfahrer gekauft werden, wenn es freie Plätze im Bus gibt Bus. Die Ticketpreise im Bus können höher sein als die Ticketpreise an der Verkaufsstelle oder im Verkaufsbüro, telefonisch oder telefonisch beim Way Grand-Kundendienst. Die Fluggesellschaft bietet Tickets für einfache oder Hin- und Rückfahrt zum Verkauf an. Die Rückseite der Reise kann fest oder offen sein.
3.2. Das Ticket ist ein einmaliges, persönliches Dokument, das nicht auf eine andere Person (außer nahe Verwandte) übertragen/verkauft werden kann. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Tickets durch den Passagier kann das Ticket gegen eine zusätzliche Gebühr von 50 % seines Wertes wiederhergestellt werden.
3.3. Wenn der Passagier ein Ticket mit festem Rückreisedatum gekauft hat, muss er das Rückreisedatum spätestens 72 Stunden vor Abflug telefonisch im Büro des Unternehmens am Ort des Ticketkaufs bestätigen; Gleichzeitig muss der Passagier das Abfahrtsdatum, die Ticketnummer, den Nachnamen, den Abfahrts- und den Ankunftsort angeben.
3.4. Die Sitzplatzauswahl auf Flügen ist nur möglich, wenn ein Ticket auf der Website oder im Büro des Unternehmens gekauft wird. Bei telefonischer Ticketbuchung oder über Messenger oder Social Media. Netze wird der Sitzplatz vom Fahrer direkt beim Einsteigen in den Bus angegeben.
3.5. Ein Ticket mit offenem Rückreisedatum (OPEN) ist 6 Monate ab Abreisedatum gültig. Das Rückflugdatum des OPEN-Tickets wird in den Büros der Fluggesellschaft festgelegt, wenn auf dem Linienflug des Passagiers freie Plätze vorhanden sind.
3.6. Sie können die Reisedaten im Büro oder telefonisch beim Way Grand-Kundendienst beim ersten Mal kostenlos ändern, sofern es freie Plätze für die geplante Reise gibt. Für nachträgliche Änderungen des Reisetermins wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Besteht die Routenänderung in einer Verkürzung der Route während der Reise, erstattet der Beförderer kein Geld für die Verkürzung der Reiseroute.
3.7. Grundlage für die Umbuchung/Rückgabe eines Tickets ist die Vorlage eines gültigen Tickets und die Erklärung des Passagiers (Download). Alle Felder des Antrags müssen zum Zeitpunkt des Ausfüllens mit vollständigen, aktuellen und gültigen Informationen ausgefüllt werden. Ein Antrag mit ungenauen, veralteten oder unvollständigen Informationen wird nicht berücksichtigt und Gelder für einen solchen Antrag werden nicht zurückerstattet. Der Antrag muss ausgefüllt, eingescannt oder fotografiert und an die E-Mail-Adresse: wgrandbus@gmail.com gesendet werden. Ohne Antrag kann das Ticket nicht storniert werden und das Geld wird nicht zurückerstattet. Die Höhe des Selbstbehalts für ein ungenutztes und zurückgegebenes Ticket hängt vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Abflugdatum des Fluges ab. Um diesen Betrag zu klären, müssen Sie das Büro anrufen und den Erstattungsbetrag mit dem Betreiber klären. Aktionstickets sind nicht erstattungsfähig. Die Rückerstattungsfrist beträgt ca. 14 Kalendertage. Rückerstattungen für ungenutzte Tickets, die beim Busfahrer gekauft wurden, erfolgen durch den Beförderer.
3.8. Im Falle einer Stornierung der Reise auf Initiative des Passagiers wird er vom Fahrpreis entschädigt:
3.8.1. mehr als 10 Tage – 70 % des Fahrpreises;
3.8.2. von 4 bis 9 Tagen – 50 % des Fahrpreises;
3.8.3. von 1 bis 3 Tagen - 10 % des Fahrpreises;
3.8.4. weniger als 24 Stunden vor Abfahrt wird der Ticketpreis NICHT ERSTATTET und die Fahrt NICHT VERSCHOBEN.
3.9. Bei Annullierung der Hin- und Rückfahrt wird bei Vorliegen eines Hin- und Rückflugtickets die Entschädigung wie folgt berechnet: Der Hin- und Rückfahrpreis abzüglich des einfachen Fahrpreises (Vollpreis ohne Ermäßigungen) wird mit % Entschädigung multipliziert.
3.10. Bei längeren Aufenthalten an der Grenze oder ähnlichen Fällen wird keine Entschädigung geleistet.
3.11. Der Beförderer bietet beim Kauf eines Tickets folgende Rabatte an:
3.11.1. für Kinder unter 6 Jahren - 50 %;
3.11.2. für Kinder von 7 bis 14 Jahren - 20%;
3.11.3. für eine Gruppe von mehr als 6 Personen - 10%;
3.11.4. für Rentner und Behinderte - 5%;
3.11.5. Kinder bis 3 Jahre reisen ohne Sitzplatz GRATIS.
3.12. Voraussetzung für die Gewährung einer Ermäßigung ist ein Dokument, das den Anspruch auf Ermäßigung beim Kauf einer Fahrkarte und bei der Kontrolle im Bus bestätigt. In Ermangelung eines entsprechenden Dokuments, das zu einer Ermäßigung berechtigt, ist der Fahrgast verpflichtet, eine Nachzahlung bis zum vollen Fahrpreis zu leisten, der am Tag der Fahrt gültig ist.
3.13. Die Fluggesellschaft bietet Ticketverkauf zu Aktionspreisen an. Аktionstickets sind ausschließlich bei Online-Zahlung. Wenn der Fahrgast ein Ticket zu einem Aktionspreis gekauft hat und beabsichtigt, das Ticket umzubuchen, wird bei der Änderung der am Tag der Änderung gültige Ticketpreis berücksichtigt. Ist der Preis höher, muss der Fahrgast in diesem Fall eine Nachzahlung leisten. Ist der Preis am Tag der Ticketänderung niedriger, hat der Fahrgast keinen Anspruch auf Rückerstattung der Preisdifferenz.

4. GEPÄCK

4.1. Passagiere dürfen bis zu 3 Gepäckstücke kostenlos mitnehmen:
4.1.1. zwei Gepäckstücke mit einem Gewicht von bis zu 40 kg und den Maßen 80 x 40 x 40 cm, die im Gepäckraum transportiert werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen ein Gepäckstück mit einem Gewicht von maximal 25 kg kostenlos mitnehmen. (Im Zeitraum vom 15.Dezember bis 11.Januar und vom 01.Juni bis 30.August, ist 1 standarter Gepäckplatz bis zu 25 kg im Ticketpreis enthält, auch das Handgepäck bis zu 5 kg.)
4.1.2. ein kleines Gepäckstück mit Abmessungen, die eine freie Platzierung von Gepäck unter dem Sitz oder auf der Ablage über dem Beifahrersitz bis zu 10 kg ermöglichen.
4.1.3. außerdem ist die Mitnahme von Ausrüstungsgegenständen (Kinderwagen, Ski, Fahrräder, Snowboards etc.) erlaubt, sofern diese in der entsprechenden Verpackung und je nach verfügbarem Platz im Gepäckraum sind. Für den Transport der angegebenen Ausrüstung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Der Beförderer hat das Recht, die Beförderung dieser Ausrüstung zu verweigern, wenn im Gepäckraum kein Platz vorhanden ist oder wenn ihre Beförderung die Sicherheit der Passagiere oder ihres Gepäcks gefährden könnte.
4.2. Zusätzliches Gepäck kann gegen eine zusätzliche Gebühr von 2 Euro/kg transportiert werden.
4.3. Der Beförderer ist nicht verantwortlich für Gegenstände, die von Fahrgästen nach der Fahrt im Bus zurückgelassen werden, sowie für Handgepäck, das unter der Aufsicht des Fahrgastes transportiert wird.
4.4. Der Transport von Tieren und Pflanzen, Fleisch und Milchprodukten ist strengstens verboten!

5. RECHTE UND PFLICHTEN DES FAHRGASTS

5.1. Der Fahrgast muss 30 Minuten vor Abfahrt des Busses zum Einsteigen erscheinen.
5.2. Der Reisende muss ein gültiges Ticket für die angegebene Strecke und die für den Grenzübertritt erforderlichen Dokumente vorlegen. Für das Fehlen gültiger Reisedokumente ist der Reisende verantwortlich. Wenn ein Passagier an der Grenze aufgehalten wird, hat er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung für ein nicht genutztes Ticket. Entstehen dem Beförderer durch das Festhalten des Passagiers am Checkpoint (Checkpoint) zusätzliche Kosten, so hat der Passagier dem Beförderer diese Kosten zu erstatten. Wenn der Passagier am Kontrollpunkt festgehalten wird, wartet der Beförderer nicht länger als 30 Minuten auf den Passagier. Nach Ablauf dieser Frist hat der Beförderer das Recht, den Passagier und sein Gepäck am Checkpoint abzugeben.
5.3. Der Fahrgast hat die Zoll- und Grenzbestimmungen aller Länder entlang der Strecke einzuhalten.
5.4. Der Fahrgast haftet für die von ihm während der Beförderung verursachten Schäden.
5.5. Der Fahrgast haftet für Schäden, die durch seine Handlungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Gepäck verursacht werden.
5.6. In Bussen gilt ein kategorisches Rauch- und Konsumverbot von alkoholischen Getränken und Drogen.
5.7. Ein Passagier über 17 Jahren hat das Recht, 1 Liter starkes alkoholisches Getränk (mehr als 22,3 % Alkohol), 2 Liter mittelstarkes alkoholisches Getränk (weniger als 22,3 % Alkohol) und 40 Zigaretten durch die Zollkontrolle zu transportieren.
5.8. Der Fahrgast ist verpflichtet, den Müll in einen individuellen Beutel zu packen und ihn während der planmäßigen Haltestelle des Busses an einen speziell dafür vorgesehenen Ort zu bringen.

6. RECHTE UND PFLICHTEN DES BEFÖRDERERS

6.1. Der Beförderer ist verpflichtet:
6.1.1. die Beförderung von Passagieren und Gepäck entlang der im Ticket angegebenen Strecke durchzuführen;
6.2.2. um den Fahrgästen angemessene Sicherheits-, Hygiene-, Service- und Komfortbedingungen zu bieten.
6.2. Der Beförderer kann die Durchführung des Transports anderen Beförderern übertragen.
6.3. Der Beförderer hat das Recht, die Beförderung zu verweigern oder die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn der Passagier:
6.3.1. sich nicht an die Bedingungen dieser Regeln hält;
6.3.2. sich in einem unzureichenden Zustand befindet oder sich so verhält, dass die Sicherheit oder der Komfort anderer Passagiere beeinträchtigt werden kann, insbesondere kann der Beförderer einem Passagier, dessen Verhalten gegen die öffentliche Ordnung verstößt, sich aggressiv oder beleidigend verhält, die Weiterbeförderung verweigern;
6.3.3. keine Reisedokumente hat oder sich weigert, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, einschließlich nicht über die für den Grenzübertritt erforderlichen Dokumente, und die einschlägigen Zoll- oder Grenzvorschriften nicht einhält.
6.4. Der Beförderer hat das Recht, den Reiseplan zu ändern, die Route zu ändern und ist nicht verantwortlich für Verzögerungen im Falle höherer Gewalt und Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Beförderers liegen, insbesondere wie: Wetterbedingungen, Unfälle, unvorhergesehene Straßenarbeiten , Notsituationen auf teure, Unruhen, Streiks, militärische, politische und Quarantänemaßnahmen.
6.5. Die Unmöglichkeit der Beförderung aus anderen Gründen hat der Frachtführer zu vertreten. In diesem Fall erstattet die Fluggesellschaft dem Passagier den vollen Betrag für das gekaufte Ticket.
6.6. Die Busse der Fluggesellschaft sind mit Klimaanlagen, Bio-Toiletten, Kaffeemaschinen sowie Audio- und Videogeräten ausgestattet.

7. BESCHWERDEN

7.1. Alle Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Beförderungsvertrags entstehen, müssen dem Beförderer schriftlich (Einschreiben) an die Adresse des Beförderers oder per E-Mail: wgrandbus@gmail.com innerhalb von 14 Tagen nach Beginn übermittelt werden der Umstände, die Gegenstand der Beschwerde sind.
7.2. Beschwerdeberechtigte Person ist der Fahrgast oder sein Erziehungsberechtigter, Rechtsnachfolger oder Vertreter. Ansprüche Dritter werden nicht berücksichtigt.
7.3. Die Beschwerde muss enthalten: 1) das Datum der Beschwerde; 2) Vor- und Nachname (Name) und Anschrift (juristische Anschrift) des Beförderers; 3) Vor- und Nachname (Name) und Adresse (juristische Adresse) der Person, die die Beschwerde einreicht; 4) Name und Begründung der Beschwerde; 5) Summe der Anforderungen (separat für jedes Beförderungsdokument); 6) eine Liste der beigefügten Dokumente; 7) Unterschrift der beschwerdeberechtigten Person.
7.4. Bei der Einreichung einer Beschwerde müssen die Umstände, Warnungen, Schäden beschrieben und das Verfahren für die Entschädigung festgelegt werden. Der Reklamation muss eine Fotokopie der Fahrkarte oder, im Falle einer Reklamation des Gepäcks, eine vom Busfahrer unterzeichnete schriftliche Bestätigung über dessen Beschädigung oder Verlust beigefügt werden.
7.5. Der Spediteur prüft die Reklamation innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag ihres Eingangs. In begründeten Fällen kann diese Frist unter Mitteilung der Gründe für die Verlängerung der Beschwerdefrist auf bis zu drei Monate verlängert werden. Die Benachrichtigung wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Reklamation beim Beförderer versandt.


8. ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

8.1 Das Unternehmen bestätigt, dass es alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um die Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten zu wahren und die modernsten Methoden zur Verifizierung, Verschlüsselung und Übertragung von Daten über geschlossene Kommunikationskanäle verwendet.
8.2 Sie stimmen folgenden Handlungen mit allen angegebenen personenbezogenen Daten zu: Erhebung, Systematisierung, Speicherung, Klärung (Aktualisierung oder Veränderung), Verarbeitung und Nutzung.
8.3 Das Unternehmen verwendet die vom Fahrgast erhaltenen personenbezogenen Daten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen – zur Ausstellung von Fahrkarten und zur Erbringung von Fahrgastbeförderungsdiensten.
8.4 Das Unternehmen kann die erhaltenen Daten verwenden, um Informationen über die Reise sowie aktuelle Sonderangebote und Rabatte bereitzustellen.
8.5 Das Unternehmen gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter, mit Ausnahme der Weitergabe von Daten an den Spediteur zur Erfüllung seiner Transportpflichten.


Mit dem Kauf eines Tickets stimmen Sie diesen Regeln automatisch zu.

WIR WÜNSCHEN IHNEN EINE SCHÖNE REISE!